Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge der Firma Felgen-Garage gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch die Firma Felgen-Garage bedarf es nicht. Vertreter oder Verkäufer der Firma Felgen-Garage sind nicht befugt irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

Angebote und Preise
Die Angebote von der Firma Felgen-Garage erfolgen stets freibleibend. Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der Firma Felgen-Garage ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und
Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tag der Lieferung maßgeblich.

Zahlungsbedingungen
Die Firma Felgen-Garage versendet nur per Vorauskasse sofern nicht anders vereinbart. Ist Teilzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen die Firma Felgen-Garage aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma Felgen-Garage ist auch berechtigt in diesem Fall ohne Ankündigung alle weitern Lieferungen zu verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Käufer das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

Lieferung
Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform (mündliche Vereinbarungen sind unwirksam), auch bei nachträglicher Änderung. Die Firma Felgen-Garage wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs, Betriebsstilllegung Sortimentsänderung u. ä.) nicht mehr liefert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitten, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. ) gleichwohl diese Umstände bei der Firma Felgen-Garage oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Ware die nicht per Brief oder Telefax storniert bzw. abbestellt wird, wird grundsätzlich ausgeliefert.
Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller die entstandenen Kosten berechnet. Schadensersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten. Wird auf Wunsch des Besteller der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründetet ist, nicht zustande, so ist die Firma Felgen-Garage berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma Felgen-Garage zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma Felgen-Garage ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von der Firma Felgen-Garage gelieferte Gegenstände sind auch anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.

Versand-Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma Felgen-Garage erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Versandart und Versandweg bestimmt die Firma Felgen-Garage nach freiem Ermessen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportverpackung. Der Versand erfolgt immer auf das Risiko des Empfängers bzw. Bestellers.

Gewährleistung
Ansprüche aus Mängel oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich innerhalb der sich aus §377 HGB ergebenen Fristen schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma Felgen-Garage haftet unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt: Die Firma Felgen-Garage behält sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der Firma Felgen-Garage die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. Die Firma Felgen-Garage stehen insgesamt drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst dann ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Sollte es einmal vorkommen, dass wir ein falsches Teil versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann wieder ausgebaut werden muss, können wir keine Kosten übernehmen. Gewährleistungsausschluss gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von den Prospektangeboten. Angaben zur Einpresstiefe sind grundsätzlich  Werte mit einer Toleranz von +-2mm. Die Wahl der verwendeten Bauteile liegt gänzlich auf Seiten der Fa. Felgen-Garage und erfolgt nach Verfügbarkeit. Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt. Soweit die Firma Felgen-Garage über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht die Firma Felgen-Garage anerkannt. Einzelanfertigungen und auf Kundenwunsch speziell angefertigte Teile sind von Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.

Sorgfaltspflicht
Der Käufer trägt Sorge dafür, dass alle Änderungen und Umrüstungen an den im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeugen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, in den KFZ-Papieren eingetragen werden. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen die Firma Felgen-Garage aus Unfällen jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die Firma Felgen-Garage behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten Ware zur Sicherung für den jeweils zugunsten die Firma Felgen-Garage bestehenden Saldo an die Firma Felgen-Garage ab. Werden vom Besteller gelieferte Waren zusammen mit anderen nicht der Firma Felgen-Garage gehörenden veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma Felgen-Garage in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Kunde bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderung sind vom Besteller unverzüglich der Firma Felgen-Garage mitzuteilen. Der Besteller hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte der Firma Felgen-Garage hinzuweisen. Werden von der Firma Felgen-Garage gelieferte Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass die Firma Felgen-Garage Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache erwirbt. Der Besteller ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. Die Firma Felgen-Garage ist bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist berechtigt, die an die Firma Felgen-Garage sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, die Firma Felgen-Garage alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderliche Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Felgen-Garage berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlung oder Rücktrittserklärung: die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma Felgen-Garage ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind soweit Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

Vertragsanpassung und Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. §4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Firma Felgen-Garage eintreten. Die Firma Felgen-Garage ist dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten von Vertrag zurücktreten. Jedoch zu Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt. Die Firma Felgen-Garage kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. Im Falle des Rücktritts der Firma Felgen-Garage gilt ein Betrag von 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangen Gewinn als Vereinbart. Tritt der Käufer vom Vertrag unbegründet zurück, so werden 25% des Kaufpreises in Abzug gebracht, zusätzliche Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten sind ausgeschlossen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.

Rücksendungen
Bitte beachten Sie das Rücksendungen nur in Verbindung mit einer Rücksendenummer bei uns angenommen werden, diese muss außen (gut lesbar) auf dem Paket vermerkt sein. Sollte diese nicht auf dem Paket vermerkt sein, so nehmen wir das Paket nicht an. Alle Rücksendungen müssen auf dem günstigsten Versandweg zu Lasten des Absender an uns versendet wer den. Eine Rückgabenummer erhalten Sie nach telefonischer Absprache mit unseren Verkaufsberatern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pegnitz bzw. Hemmersheim. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, Pegnitz bzw. Hemmersheim. Wir können den Besteller nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.

Schlussbestimmungen
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An der Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.

 

Haftungsausschluss

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